Ausbildung Führerscheinklasse AM
Zwei-Drei-Vier-rädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Mindestalter 15 Jahre.
Theorieunterricht
12 Stunden à 90 min Grundstoff
2 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Praxisunterricht
Individuelle Anzahl der Fahrstunden durch eine Stufenausbildung (Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe,
Reifestufe)
Sonderfahrten entfallen
Praktische Prüfung 55 min inklusive 4 Grundfahraufgaben
Keine Anrechnung der Probezeit
Ausbildung Führerscheinklasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter 16 Jahre.
Theorieunterricht
12 Stunden à 90 min Grundstoff
4 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Praxisunterricht
Individuelle Anzahl der Fahrstunden durch eine Stufenausbildung
(Grundstufe,Aufbaustufe,Leistungsstufe,Reifestufe)
anschließende Sonderfahrten
5 Stunden à 45 min Landstraße
4 Stunden à 45 min Autobahn
3 Stunden á 45 min Nachtfahrt
Praktische Prüfung 70 min inklusive 6 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung
von nicht mehr als 35 kW (48 PS);
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter 18 Jahre.
Theorieunterricht
Bei Ersterwerb:
12 Stunden à 90 min Grundstoff
4 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Bei Erweiterung z.B. von der Klasse B auf A2
6 Stunden à 90 min Grundstoff
4 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Bei Aufstieg von der Klasse A1
Theorieunterricht und Theorieprüfung entfällt.
Praxisunterricht
Bei Ersterwerb:
Individuelle Anzahl der Fahrstunden durch eine Stufenausbildung
(Grundstufe,Aufbaustufe,Leistungsstufe,Reifestufe)
anschließende Sonderfahrten
5h Landstraße
4h Autobahn
3h Nachtfahrt
Praktische Prüfung 70 min inklusive 6 Grundfahraufgaben
Bei Aufstieg von Klasse A1 (erst möglich nach 2 Jahren Besitz der Klasse A1)
individuelle Anzahl der Fahrstunden keine Sonderfahrten
Praktische Prüfung 60 min inklusive 4 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45
km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW..
Mindestalter 24 Jahre.
Theorieunterricht
Bei Ersterwerb:
12 Stunden à 90 min Grundstoff
4 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Bei Erweiterung z.B. von der Klasse B auf A
6 Stunden à 90 min Grundstoff
4 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Bei Aufstieg von der Klasse A2
Theorieunterricht und Theorieprüfung entfällt.
Praxisunterricht
Bei Ersterwerb:
Individuelle Anzahl der Fahrstunden durch eine Stufenausbildung
(Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Reifestufe)
anschließende Sonderfahrten
5h Landstraße
4h Autobahn
3h Nachtfahrt
Praktische Prüfung 70 min inklusive 6 Grundfahraufgaben
Bei Aufstieg von Klasse A2 (erst möglich nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2)
individuelle Anzahl der Fahrstunden keine Sonderfahrten
Praktische Prüfung 60 min inklusive 4 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse B, BF 17 (Begleitetes Fahren)
Kraftfahrzeuge auch Lkw außer Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen plus Führersitz .
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre im Begleitetem Fahren.
Theorieunterricht
12 Stunden à 90 min Grundstoff
2 Stunden à 90 min Zusatzstoff
anschließende PC-Theorieprüfung beim Dekra
Praxisunterricht
Stufenausbildung (Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Reifestufe)
5h Landstraße
4h Autobahn
3h Nachtfahrt
Praktische Prüfung 55 min inklusive 3 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse B 96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse,
sondern eine Erweiterung der Klasse B.
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Das zulässige Gesamtgewicht der Kombination ist begrenzt auf max. 4250 kg.
Nach Abschluss der Ausbildung erhält man ein Zertifikat zur Vorlage bei der Führerscheinstelle.
Theorieunterricht
150 min (2 im realen Verkehr,5 h) theoretischer Unterricht in der Fahrschule
Keine theoretische Prüfung
Praxisunterricht
210 min (3,5 h) praktische Übungen
Keine praktische Prüfung
Ausbildung Führerscheinklasse B 197
Theorieunterricht
Die theoretische Ausbildung ist identisch der Ausbildung der Klassen B / BF 17
Praxisunterricht
Die praktische Ausbildung beginnt und endet mit einem Automatikfahrzeug. Auch die Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt. In die Ausbildung müssen 10 Fahrstunden (a 45 min) und eine 15 minütige Kontrollfahrt mit dem Fahrlehrer integriert werden. Es entstehen keine zusätzlichen Fahrstunden. Da die Automatikregelung nach bestandener Prüfung entfällt, dürfen dann alle Fahrzeuge egal ob mit Schalt oder Automatikgertriebe auch im Ausland gefahren werden.
Ausbildung Führerscheinklasse BE
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG
Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen
zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Theorieunterricht
entfällt
Praxisunterricht
Sonderfahrten Landstraße Autobahn Nachtfahrt
Neuerwerb 3 1 1
Praktische Prüfung 55 min inklusive 1 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse C1
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen A, AM, L, T) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg.
Voraussetzungen:
- Vorbesitz der Führerscheinklasse B (Pkw).
- Mindestalter 18 Jahre.
Theorieunterricht
6 Stunden à 90 min Grundstoff (bei Vorbesitz der Klasse B)
6 Stunden à 90 min Zusatzstoff (Spezifischer Stoff für Klasse C/C1)
Praxisunterricht
Grundausbildung: Individuelle Anzahl der Fahrstunden, abhängig von den Vorkenntnissen des Fahrschülers.
Sonderfahrten (Pflichtstunden):
- 3 Stunden à 45 min Überlandfahrt
- 1 Stunde à 45 min Autobahnfahrt
- 1 Stunde à 45 min Nachtfahrt
(Hinweis: Bei Vorbesitz der Klasse B sind dies die Mindestanforderungen für den Direkteinstieg.)
Ausbildung Führerscheinklasse C1E
Landstraße: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Nachtfahrt: 1 Fahrstunde
Praktische Prüfung:
Dauer der Prüfung: Mindestens 75 Minuten.
Inklusive Grundfahraufgaben und Verbinden/Trennen der Fahrzeugkombination.
Theorieunterricht
entfällt - da Aufbaukurs auf C1
Praxisunterricht
Landstraße: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Nachtfahrt: 1 Fahrstunde
Praktische Prüfung:
Dauer der Prüfung: Mindestens 75 Minuten.
Inklusive Grundfahraufgaben und Verbinden/Trennen der Fahrzeugkombination.
Ausbildung Führerscheinklasse C
Berechtigung:
Kraftwagen (außer Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3.500 kg. Anhänger sind bis maximal 750 kg zG gestattet.
Voraussetzungen:
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre, wenn eine Berufskraftfahrerausbildung absolviert wird).
Zusätzlich erforderlich: Ärztliche Eignungsuntersuchung und augenärztliches Gutachten.
Theorieunterricht
Der Ersterwerb umfasst 6 bis 10 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff (abhängig vom Vorbesitz anderer Klassen).
Praxisunterricht
Die Anzahl der Fahrstunden variiert je nach individuellem Fortschritt und Vorbesitz der Klasse B. Die gesetzlichen Sonderfahrten sind jedoch vorgeschrieben:
Landstraße, Autobahn, Nachtfahrt (genaue Anzahl nach Fahrschulvorgabe).
Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.
Sie beinhaltet eine Abfahrtskontrolle (ca. 10-15 Min.) und Fahraufgaben im öffentlichen Straßenverkehr.
Ausbildung Führerscheinklasse CE
Berechtigung:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 750 kg bestehen (d.h. beliebige LKW-Züge und Sattelzüge).
Voraussetzungen:
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse C ist erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre im Rahmen einer Berufskraftfahrerausbildung).
Die Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre erfordert regelmäßige ärztliche Untersuchungen und ein augenärztliches Gutachten zur Verlängerung.
Theorieunterricht
Für den reinen Erweiterungserwerb von C auf CE entfällt der Grundstoff. Es sind 4 klassenspezifische Doppelstunden à 90 Minuten erforderlich, falls keine Kombinationsausbildung C/CE stattfindet.
Praxisunterricht
Die Anzahl der Übungsfahrten variiert je nach individuellem Fortschritt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Sonderfahrten entfällt bei der Erweiterung von C auf CE, die Ausbildung orientiert sich am Prüfungsniveau.
Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.
Sie beinhaltet die Abfahrtskontrolle, das Verbinden und Trennen der Fahrzeugkombination sowie Fahraufgaben im öffentlichen Straßenverkehr.

Zwei-Drei-Vier-rädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Mindestalter 15 Jahre.
Theorieunterricht
12 Stunden à 90 min Grundstoff
2 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Praxisunterricht
Individuelle Anzahl der Fahrstunden durch eine Stufenausbildung (Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe,
Reifestufe)
Sonderfahrten entfallen
Praktische Prüfung 55 min inklusive 4 Grundfahraufgaben
Keine Anrechnung der Probezeit

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter 16 Jahre.
Theorieunterricht
12 Stunden à 90 min Grundstoff
4 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Praxisunterricht
Individuelle Anzahl der Fahrstunden durch eine Stufenausbildung
(Grundstufe,Aufbaustufe,Leistungsstufe,Reifestufe)
anschließende Sonderfahrten
5 Stunden à 45 min Landstraße
4 Stunden à 45 min Autobahn
3 Stunden á 45 min Nachtfahrt
Praktische Prüfung 70 min inklusive 6 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung
von nicht mehr als 35 kW (48 PS);
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter 18 Jahre.
Theorieunterricht
Bei Ersterwerb:
12 Stunden à 90 min Grundstoff
4 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Bei Erweiterung z.B. von der Klasse B auf A2
6 Stunden à 90 min Grundstoff
4 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Bei Aufstieg von der Klasse A1
Theorieunterricht und Theorieprüfung entfällt.
Praxisunterricht
Bei Ersterwerb:
Individuelle Anzahl der Fahrstunden durch eine Stufenausbildung
(Grundstufe,Aufbaustufe,Leistungsstufe,Reifestufe)
anschließende Sonderfahrten
5h Landstraße
4h Autobahn
3h Nachtfahrt
Praktische Prüfung 70 min inklusive 6 Grundfahraufgaben
Bei Aufstieg von Klasse A1 (erst möglich nach 2 Jahren Besitz der Klasse A1)
individuelle Anzahl der Fahrstunden keine Sonderfahrten
Praktische Prüfung 60 min inklusive 4 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45
km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW..
Mindestalter 24 Jahre.
Theorieunterricht
Bei Ersterwerb:
12 Stunden à 90 min Grundstoff
4 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Bei Erweiterung z.B. von der Klasse B auf A
6 Stunden à 90 min Grundstoff
4 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Bei Aufstieg von der Klasse A2
Theorieunterricht und Theorieprüfung entfällt.
Praxisunterricht
Bei Ersterwerb:
Individuelle Anzahl der Fahrstunden durch eine Stufenausbildung
(Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Reifestufe)
anschließende Sonderfahrten
5h Landstraße
4h Autobahn
3h Nachtfahrt
Praktische Prüfung 70 min inklusive 6 Grundfahraufgaben
Bei Aufstieg von Klasse A2 (erst möglich nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2)
individuelle Anzahl der Fahrstunden keine Sonderfahrten
Praktische Prüfung 60 min inklusive 4 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse B, BF 17 (Begleitetes Fahren)
Kraftfahrzeuge auch Lkw außer Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen plus Führersitz .
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre im Begleitetem Fahren.
Theorieunterricht
12 Stunden à 90 min Grundstoff
2 Stunden à 90 min Zusatzstoff
anschließende PC-Theorieprüfung beim Dekra
Praxisunterricht
Stufenausbildung (Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Reifestufe)
5h Landstraße
4h Autobahn
3h Nachtfahrt
Praktische Prüfung 55 min inklusive 3 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse B 96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse,
sondern eine Erweiterung der Klasse B.
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Das zulässige Gesamtgewicht der Kombination ist begrenzt auf max. 4250 kg.
Nach Abschluss der Ausbildung erhält man ein Zertifikat zur Vorlage bei der Führerscheinstelle.
Theorieunterricht
150 min (2 im realen Verkehr,5 h) theoretischer Unterricht in der Fahrschule
Keine theoretische Prüfung
Praxisunterricht
210 min (3,5 h) praktische Übungen
Keine praktische Prüfung
Ausbildung Führerscheinklasse B 197
Theorieunterricht
Die theoretische Ausbildung ist identisch der Ausbildung der Klassen B / BF 17
Praxisunterricht
Die praktische Ausbildung beginnt und endet mit einem Automatikfahrzeug. Auch die Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt. In die Ausbildung müssen 10 Fahrstunden (a 45 min) und eine 15 minütige Kontrollfahrt mit dem Fahrlehrer integriert werden. Es entstehen keine zusätzlichen Fahrstunden. Da die Automatikregelung nach bestandener Prüfung entfällt, dürfen dann alle Fahrzeuge egal ob mit Schalt oder Automatikgertriebe auch im Ausland gefahren werden.
Ausbildung Führerscheinklasse BE
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG
Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen
zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Theorieunterricht
entfällt
Praxisunterricht
Sonderfahrten Landstraße Autobahn Nachtfahrt
Neuerwerb 3 1 1
Praktische Prüfung 55 min inklusive 1 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse C1
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen A, AM, L, T) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg.
Voraussetzungen:
- Vorbesitz der Führerscheinklasse B (Pkw).
- Mindestalter 18 Jahre.
Theorieunterricht
6 Stunden à 90 min Grundstoff (bei Vorbesitz der Klasse B)
6 Stunden à 90 min Zusatzstoff (Spezifischer Stoff für Klasse C/C1)
Praxisunterricht
Grundausbildung: Individuelle Anzahl der Fahrstunden, abhängig von den Vorkenntnissen des Fahrschülers.
Sonderfahrten (Pflichtstunden):
- 3 Stunden à 45 min Überlandfahrt
- 1 Stunde à 45 min Autobahnfahrt
- 1 Stunde à 45 min Nachtfahrt
(Hinweis: Bei Vorbesitz der Klasse B sind dies die Mindestanforderungen für den Direkteinstieg.)
Ausbildung Führerscheinklasse C1E
Landstraße: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Nachtfahrt: 1 Fahrstunde
Praktische Prüfung:
Dauer der Prüfung: Mindestens 75 Minuten.
Inklusive Grundfahraufgaben und Verbinden/Trennen der Fahrzeugkombination.
Theorieunterricht
entfällt - da Aufbaukurs auf C1
Praxisunterricht
Landstraße: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Nachtfahrt: 1 Fahrstunde
Praktische Prüfung:
Dauer der Prüfung: Mindestens 75 Minuten.
Inklusive Grundfahraufgaben und Verbinden/Trennen der Fahrzeugkombination.
Ausbildung Führerscheinklasse C
Berechtigung:
Kraftwagen (außer Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3.500 kg. Anhänger sind bis maximal 750 kg zG gestattet.
Voraussetzungen:
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre, wenn eine Berufskraftfahrerausbildung absolviert wird).
Zusätzlich erforderlich: Ärztliche Eignungsuntersuchung und augenärztliches Gutachten.
Theorieunterricht
Der Ersterwerb umfasst 6 bis 10 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff (abhängig vom Vorbesitz anderer Klassen).
Praxisunterricht
Die Anzahl der Fahrstunden variiert je nach individuellem Fortschritt und Vorbesitz der Klasse B. Die gesetzlichen Sonderfahrten sind jedoch vorgeschrieben:
Landstraße, Autobahn, Nachtfahrt (genaue Anzahl nach Fahrschulvorgabe).
Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.
Sie beinhaltet eine Abfahrtskontrolle (ca. 10-15 Min.) und Fahraufgaben im öffentlichen Straßenverkehr.
Ausbildung Führerscheinklasse CE
Berechtigung:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 750 kg bestehen (d.h. beliebige LKW-Züge und Sattelzüge).
Voraussetzungen:
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse C ist erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre im Rahmen einer Berufskraftfahrerausbildung).
Die Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre erfordert regelmäßige ärztliche Untersuchungen und ein augenärztliches Gutachten zur Verlängerung.
Theorieunterricht
Für den reinen Erweiterungserwerb von C auf CE entfällt der Grundstoff. Es sind 4 klassenspezifische Doppelstunden à 90 Minuten erforderlich, falls keine Kombinationsausbildung C/CE stattfindet.
Praxisunterricht
Die Anzahl der Übungsfahrten variiert je nach individuellem Fortschritt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Sonderfahrten entfällt bei der Erweiterung von C auf CE, die Ausbildung orientiert sich am Prüfungsniveau.
Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.
Sie beinhaltet die Abfahrtskontrolle, das Verbinden und Trennen der Fahrzeugkombination sowie Fahraufgaben im öffentlichen Straßenverkehr.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung
von nicht mehr als 35 kW (48 PS);
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter 18 Jahre.
Theorieunterricht
Bei Ersterwerb:
12 Stunden à 90 min Grundstoff
4 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Bei Erweiterung z.B. von der Klasse B auf A2
6 Stunden à 90 min Grundstoff
4 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Bei Aufstieg von der Klasse A1
Theorieunterricht und Theorieprüfung entfällt.
Praxisunterricht
Bei Ersterwerb:
Individuelle Anzahl der Fahrstunden durch eine Stufenausbildung
(Grundstufe,Aufbaustufe,Leistungsstufe,Reifestufe)
anschließende Sonderfahrten
5h Landstraße
4h Autobahn
3h Nachtfahrt
Praktische Prüfung 70 min inklusive 6 Grundfahraufgaben
Bei Aufstieg von Klasse A1 (erst möglich nach 2 Jahren Besitz der Klasse A1)
individuelle Anzahl der Fahrstunden keine Sonderfahrten
Praktische Prüfung 60 min inklusive 4 Grundfahraufgaben

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45
km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW..
Mindestalter 24 Jahre.
Theorieunterricht
Bei Ersterwerb:
12 Stunden à 90 min Grundstoff
4 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Bei Erweiterung z.B. von der Klasse B auf A
6 Stunden à 90 min Grundstoff
4 Stunden à 90 min Zusatzstoff
Vorbereitung auf die Theorieprüfung durch eine Lern-App
anschließende Theorieprüfung beim Dekra
Bei Aufstieg von der Klasse A2
Theorieunterricht und Theorieprüfung entfällt.
Praxisunterricht
Bei Ersterwerb:
Individuelle Anzahl der Fahrstunden durch eine Stufenausbildung
(Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Reifestufe)
anschließende Sonderfahrten
5h Landstraße
4h Autobahn
3h Nachtfahrt
Praktische Prüfung 70 min inklusive 6 Grundfahraufgaben
Bei Aufstieg von Klasse A2 (erst möglich nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2)
individuelle Anzahl der Fahrstunden keine Sonderfahrten
Praktische Prüfung 60 min inklusive 4 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse B, BF 17 (Begleitetes Fahren)
Kraftfahrzeuge auch Lkw außer Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen plus Führersitz .
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre im Begleitetem Fahren.
Theorieunterricht
12 Stunden à 90 min Grundstoff
2 Stunden à 90 min Zusatzstoff
anschließende PC-Theorieprüfung beim Dekra
Praxisunterricht
Stufenausbildung (Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Reifestufe)
5h Landstraße
4h Autobahn
3h Nachtfahrt
Praktische Prüfung 55 min inklusive 3 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse B 96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse,
sondern eine Erweiterung der Klasse B.
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Das zulässige Gesamtgewicht der Kombination ist begrenzt auf max. 4250 kg.
Nach Abschluss der Ausbildung erhält man ein Zertifikat zur Vorlage bei der Führerscheinstelle.
Theorieunterricht
150 min (2 im realen Verkehr,5 h) theoretischer Unterricht in der Fahrschule
Keine theoretische Prüfung
Praxisunterricht
210 min (3,5 h) praktische Übungen
Keine praktische Prüfung
Ausbildung Führerscheinklasse B 197
Theorieunterricht
Die theoretische Ausbildung ist identisch der Ausbildung der Klassen B / BF 17
Praxisunterricht
Die praktische Ausbildung beginnt und endet mit einem Automatikfahrzeug. Auch die Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt. In die Ausbildung müssen 10 Fahrstunden (a 45 min) und eine 15 minütige Kontrollfahrt mit dem Fahrlehrer integriert werden. Es entstehen keine zusätzlichen Fahrstunden. Da die Automatikregelung nach bestandener Prüfung entfällt, dürfen dann alle Fahrzeuge egal ob mit Schalt oder Automatikgertriebe auch im Ausland gefahren werden.
Ausbildung Führerscheinklasse BE
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG
Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen
zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Theorieunterricht
entfällt
Praxisunterricht
Sonderfahrten Landstraße Autobahn Nachtfahrt
Neuerwerb 3 1 1
Praktische Prüfung 55 min inklusive 1 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse C1
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen A, AM, L, T) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg.
Voraussetzungen:
- Vorbesitz der Führerscheinklasse B (Pkw).
- Mindestalter 18 Jahre.
Theorieunterricht
6 Stunden à 90 min Grundstoff (bei Vorbesitz der Klasse B)
6 Stunden à 90 min Zusatzstoff (Spezifischer Stoff für Klasse C/C1)
Praxisunterricht
Grundausbildung: Individuelle Anzahl der Fahrstunden, abhängig von den Vorkenntnissen des Fahrschülers.
Sonderfahrten (Pflichtstunden):
- 3 Stunden à 45 min Überlandfahrt
- 1 Stunde à 45 min Autobahnfahrt
- 1 Stunde à 45 min Nachtfahrt
(Hinweis: Bei Vorbesitz der Klasse B sind dies die Mindestanforderungen für den Direkteinstieg.)
Ausbildung Führerscheinklasse C1E
Landstraße: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Nachtfahrt: 1 Fahrstunde
Praktische Prüfung:
Dauer der Prüfung: Mindestens 75 Minuten.
Inklusive Grundfahraufgaben und Verbinden/Trennen der Fahrzeugkombination.
Theorieunterricht
entfällt - da Aufbaukurs auf C1
Praxisunterricht
Landstraße: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Nachtfahrt: 1 Fahrstunde
Praktische Prüfung:
Dauer der Prüfung: Mindestens 75 Minuten.
Inklusive Grundfahraufgaben und Verbinden/Trennen der Fahrzeugkombination.
Ausbildung Führerscheinklasse C
Berechtigung:
Kraftwagen (außer Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3.500 kg. Anhänger sind bis maximal 750 kg zG gestattet.
Voraussetzungen:
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre, wenn eine Berufskraftfahrerausbildung absolviert wird).
Zusätzlich erforderlich: Ärztliche Eignungsuntersuchung und augenärztliches Gutachten.
Theorieunterricht
Der Ersterwerb umfasst 6 bis 10 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff (abhängig vom Vorbesitz anderer Klassen).
Praxisunterricht
Die Anzahl der Fahrstunden variiert je nach individuellem Fortschritt und Vorbesitz der Klasse B. Die gesetzlichen Sonderfahrten sind jedoch vorgeschrieben:
Landstraße, Autobahn, Nachtfahrt (genaue Anzahl nach Fahrschulvorgabe).
Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.
Sie beinhaltet eine Abfahrtskontrolle (ca. 10-15 Min.) und Fahraufgaben im öffentlichen Straßenverkehr.
Ausbildung Führerscheinklasse CE
Berechtigung:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 750 kg bestehen (d.h. beliebige LKW-Züge und Sattelzüge).
Voraussetzungen:
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse C ist erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre im Rahmen einer Berufskraftfahrerausbildung).
Die Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre erfordert regelmäßige ärztliche Untersuchungen und ein augenärztliches Gutachten zur Verlängerung.
Theorieunterricht
Für den reinen Erweiterungserwerb von C auf CE entfällt der Grundstoff. Es sind 4 klassenspezifische Doppelstunden à 90 Minuten erforderlich, falls keine Kombinationsausbildung C/CE stattfindet.
Praxisunterricht
Die Anzahl der Übungsfahrten variiert je nach individuellem Fortschritt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Sonderfahrten entfällt bei der Erweiterung von C auf CE, die Ausbildung orientiert sich am Prüfungsniveau.
Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.
Sie beinhaltet die Abfahrtskontrolle, das Verbinden und Trennen der Fahrzeugkombination sowie Fahraufgaben im öffentlichen Straßenverkehr.

Kraftfahrzeuge auch Lkw außer Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen plus Führersitz .
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre im Begleitetem Fahren.
Theorieunterricht
12 Stunden à 90 min Grundstoff
2 Stunden à 90 min Zusatzstoff
anschließende PC-Theorieprüfung beim Dekra
Praxisunterricht
Stufenausbildung (Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Reifestufe)
5h Landstraße
4h Autobahn
3h Nachtfahrt
Praktische Prüfung 55 min inklusive 3 Grundfahraufgaben

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse,
sondern eine Erweiterung der Klasse B.
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Das zulässige Gesamtgewicht der Kombination ist begrenzt auf max. 4250 kg.
Nach Abschluss der Ausbildung erhält man ein Zertifikat zur Vorlage bei der Führerscheinstelle.
Theorieunterricht
150 min (2 im realen Verkehr,5 h) theoretischer Unterricht in der Fahrschule
Keine theoretische Prüfung
Praxisunterricht
210 min (3,5 h) praktische Übungen
Keine praktische Prüfung
Ausbildung Führerscheinklasse B 197
Theorieunterricht
Die theoretische Ausbildung ist identisch der Ausbildung der Klassen B / BF 17
Praxisunterricht
Die praktische Ausbildung beginnt und endet mit einem Automatikfahrzeug. Auch die Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt. In die Ausbildung müssen 10 Fahrstunden (a 45 min) und eine 15 minütige Kontrollfahrt mit dem Fahrlehrer integriert werden. Es entstehen keine zusätzlichen Fahrstunden. Da die Automatikregelung nach bestandener Prüfung entfällt, dürfen dann alle Fahrzeuge egal ob mit Schalt oder Automatikgertriebe auch im Ausland gefahren werden.
Ausbildung Führerscheinklasse BE
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG
Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen
zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Theorieunterricht
entfällt
Praxisunterricht
Sonderfahrten Landstraße Autobahn Nachtfahrt
Neuerwerb 3 1 1
Praktische Prüfung 55 min inklusive 1 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse C1
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen A, AM, L, T) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg.
Voraussetzungen:
- Vorbesitz der Führerscheinklasse B (Pkw).
- Mindestalter 18 Jahre.
Theorieunterricht
6 Stunden à 90 min Grundstoff (bei Vorbesitz der Klasse B)
6 Stunden à 90 min Zusatzstoff (Spezifischer Stoff für Klasse C/C1)
Praxisunterricht
Grundausbildung: Individuelle Anzahl der Fahrstunden, abhängig von den Vorkenntnissen des Fahrschülers.
Sonderfahrten (Pflichtstunden):
- 3 Stunden à 45 min Überlandfahrt
- 1 Stunde à 45 min Autobahnfahrt
- 1 Stunde à 45 min Nachtfahrt
(Hinweis: Bei Vorbesitz der Klasse B sind dies die Mindestanforderungen für den Direkteinstieg.)
Ausbildung Führerscheinklasse C1E
Landstraße: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Nachtfahrt: 1 Fahrstunde
Praktische Prüfung:
Dauer der Prüfung: Mindestens 75 Minuten.
Inklusive Grundfahraufgaben und Verbinden/Trennen der Fahrzeugkombination.
Theorieunterricht
entfällt - da Aufbaukurs auf C1
Praxisunterricht
Landstraße: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Nachtfahrt: 1 Fahrstunde
Praktische Prüfung:
Dauer der Prüfung: Mindestens 75 Minuten.
Inklusive Grundfahraufgaben und Verbinden/Trennen der Fahrzeugkombination.
Ausbildung Führerscheinklasse C
Berechtigung:
Kraftwagen (außer Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3.500 kg. Anhänger sind bis maximal 750 kg zG gestattet.
Voraussetzungen:
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre, wenn eine Berufskraftfahrerausbildung absolviert wird).
Zusätzlich erforderlich: Ärztliche Eignungsuntersuchung und augenärztliches Gutachten.
Theorieunterricht
Der Ersterwerb umfasst 6 bis 10 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff (abhängig vom Vorbesitz anderer Klassen).
Praxisunterricht
Die Anzahl der Fahrstunden variiert je nach individuellem Fortschritt und Vorbesitz der Klasse B. Die gesetzlichen Sonderfahrten sind jedoch vorgeschrieben:
Landstraße, Autobahn, Nachtfahrt (genaue Anzahl nach Fahrschulvorgabe).
Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.
Sie beinhaltet eine Abfahrtskontrolle (ca. 10-15 Min.) und Fahraufgaben im öffentlichen Straßenverkehr.
Ausbildung Führerscheinklasse CE
Berechtigung:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 750 kg bestehen (d.h. beliebige LKW-Züge und Sattelzüge).
Voraussetzungen:
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse C ist erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre im Rahmen einer Berufskraftfahrerausbildung).
Die Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre erfordert regelmäßige ärztliche Untersuchungen und ein augenärztliches Gutachten zur Verlängerung.
Theorieunterricht
Für den reinen Erweiterungserwerb von C auf CE entfällt der Grundstoff. Es sind 4 klassenspezifische Doppelstunden à 90 Minuten erforderlich, falls keine Kombinationsausbildung C/CE stattfindet.
Praxisunterricht
Die Anzahl der Übungsfahrten variiert je nach individuellem Fortschritt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Sonderfahrten entfällt bei der Erweiterung von C auf CE, die Ausbildung orientiert sich am Prüfungsniveau.
Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.
Sie beinhaltet die Abfahrtskontrolle, das Verbinden und Trennen der Fahrzeugkombination sowie Fahraufgaben im öffentlichen Straßenverkehr.

Theorieunterricht
Die theoretische Ausbildung ist identisch der Ausbildung der Klassen B / BF 17
Praxisunterricht
Die praktische Ausbildung beginnt und endet mit einem Automatikfahrzeug. Auch die Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt. In die Ausbildung müssen 10 Fahrstunden (a 45 min) und eine 15 minütige Kontrollfahrt mit dem Fahrlehrer integriert werden. Es entstehen keine zusätzlichen Fahrstunden. Da die Automatikregelung nach bestandener Prüfung entfällt, dürfen dann alle Fahrzeuge egal ob mit Schalt oder Automatikgertriebe auch im Ausland gefahren werden.

Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG
Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen
zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Theorieunterricht
entfällt
Praxisunterricht
Sonderfahrten Landstraße Autobahn Nachtfahrt
Neuerwerb 3 1 1
Praktische Prüfung 55 min inklusive 1 Grundfahraufgaben
Ausbildung Führerscheinklasse C1
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen A, AM, L, T) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg.
Voraussetzungen:
- Vorbesitz der Führerscheinklasse B (Pkw).
- Mindestalter 18 Jahre.
Theorieunterricht
6 Stunden à 90 min Grundstoff (bei Vorbesitz der Klasse B)
6 Stunden à 90 min Zusatzstoff (Spezifischer Stoff für Klasse C/C1)
Praxisunterricht
Grundausbildung: Individuelle Anzahl der Fahrstunden, abhängig von den Vorkenntnissen des Fahrschülers.
Sonderfahrten (Pflichtstunden):
- 3 Stunden à 45 min Überlandfahrt
- 1 Stunde à 45 min Autobahnfahrt
- 1 Stunde à 45 min Nachtfahrt
(Hinweis: Bei Vorbesitz der Klasse B sind dies die Mindestanforderungen für den Direkteinstieg.)
Ausbildung Führerscheinklasse C1E
Landstraße: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Nachtfahrt: 1 Fahrstunde
Praktische Prüfung:
Dauer der Prüfung: Mindestens 75 Minuten.
Inklusive Grundfahraufgaben und Verbinden/Trennen der Fahrzeugkombination.
Theorieunterricht
entfällt - da Aufbaukurs auf C1
Praxisunterricht
Landstraße: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Nachtfahrt: 1 Fahrstunde
Praktische Prüfung:
Dauer der Prüfung: Mindestens 75 Minuten.
Inklusive Grundfahraufgaben und Verbinden/Trennen der Fahrzeugkombination.
Ausbildung Führerscheinklasse C
Berechtigung:
Kraftwagen (außer Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3.500 kg. Anhänger sind bis maximal 750 kg zG gestattet.
Voraussetzungen:
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre, wenn eine Berufskraftfahrerausbildung absolviert wird).
Zusätzlich erforderlich: Ärztliche Eignungsuntersuchung und augenärztliches Gutachten.
Theorieunterricht
Der Ersterwerb umfasst 6 bis 10 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff (abhängig vom Vorbesitz anderer Klassen).
Praxisunterricht
Die Anzahl der Fahrstunden variiert je nach individuellem Fortschritt und Vorbesitz der Klasse B. Die gesetzlichen Sonderfahrten sind jedoch vorgeschrieben:
Landstraße, Autobahn, Nachtfahrt (genaue Anzahl nach Fahrschulvorgabe).
Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.
Sie beinhaltet eine Abfahrtskontrolle (ca. 10-15 Min.) und Fahraufgaben im öffentlichen Straßenverkehr.
Ausbildung Führerscheinklasse CE
Berechtigung:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 750 kg bestehen (d.h. beliebige LKW-Züge und Sattelzüge).
Voraussetzungen:
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse C ist erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre im Rahmen einer Berufskraftfahrerausbildung).
Die Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre erfordert regelmäßige ärztliche Untersuchungen und ein augenärztliches Gutachten zur Verlängerung.
Theorieunterricht
Für den reinen Erweiterungserwerb von C auf CE entfällt der Grundstoff. Es sind 4 klassenspezifische Doppelstunden à 90 Minuten erforderlich, falls keine Kombinationsausbildung C/CE stattfindet.
Praxisunterricht
Die Anzahl der Übungsfahrten variiert je nach individuellem Fortschritt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Sonderfahrten entfällt bei der Erweiterung von C auf CE, die Ausbildung orientiert sich am Prüfungsniveau.
Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.
Sie beinhaltet die Abfahrtskontrolle, das Verbinden und Trennen der Fahrzeugkombination sowie Fahraufgaben im öffentlichen Straßenverkehr.

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen A, AM, L, T) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg.
Voraussetzungen:
- Vorbesitz der Führerscheinklasse B (Pkw).
- Mindestalter 18 Jahre.
Theorieunterricht
6 Stunden à 90 min Grundstoff (bei Vorbesitz der Klasse B)
6 Stunden à 90 min Zusatzstoff (Spezifischer Stoff für Klasse C/C1)
Praxisunterricht
Grundausbildung: Individuelle Anzahl der Fahrstunden, abhängig von den Vorkenntnissen des Fahrschülers.
Sonderfahrten (Pflichtstunden):
- 3 Stunden à 45 min Überlandfahrt
- 1 Stunde à 45 min Autobahnfahrt
- 1 Stunde à 45 min Nachtfahrt
(Hinweis: Bei Vorbesitz der Klasse B sind dies die Mindestanforderungen für den Direkteinstieg.)

Landstraße: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Nachtfahrt: 1 Fahrstunde
Praktische Prüfung:
Dauer der Prüfung: Mindestens 75 Minuten.
Inklusive Grundfahraufgaben und Verbinden/Trennen der Fahrzeugkombination.
Theorieunterricht
entfällt - da Aufbaukurs auf C1
Praxisunterricht
Landstraße: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Nachtfahrt: 1 Fahrstunde
Praktische Prüfung:
Dauer der Prüfung: Mindestens 75 Minuten.
Inklusive Grundfahraufgaben und Verbinden/Trennen der Fahrzeugkombination.
Ausbildung Führerscheinklasse C
Berechtigung:
Kraftwagen (außer Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3.500 kg. Anhänger sind bis maximal 750 kg zG gestattet.
Voraussetzungen:
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre, wenn eine Berufskraftfahrerausbildung absolviert wird).
Zusätzlich erforderlich: Ärztliche Eignungsuntersuchung und augenärztliches Gutachten.
Theorieunterricht
Der Ersterwerb umfasst 6 bis 10 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff (abhängig vom Vorbesitz anderer Klassen).
Praxisunterricht
Die Anzahl der Fahrstunden variiert je nach individuellem Fortschritt und Vorbesitz der Klasse B. Die gesetzlichen Sonderfahrten sind jedoch vorgeschrieben:
Landstraße, Autobahn, Nachtfahrt (genaue Anzahl nach Fahrschulvorgabe).
Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.
Sie beinhaltet eine Abfahrtskontrolle (ca. 10-15 Min.) und Fahraufgaben im öffentlichen Straßenverkehr.
Ausbildung Führerscheinklasse CE
Berechtigung:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 750 kg bestehen (d.h. beliebige LKW-Züge und Sattelzüge).
Voraussetzungen:
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse C ist erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre im Rahmen einer Berufskraftfahrerausbildung).
Die Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre erfordert regelmäßige ärztliche Untersuchungen und ein augenärztliches Gutachten zur Verlängerung.
Theorieunterricht
Für den reinen Erweiterungserwerb von C auf CE entfällt der Grundstoff. Es sind 4 klassenspezifische Doppelstunden à 90 Minuten erforderlich, falls keine Kombinationsausbildung C/CE stattfindet.
Praxisunterricht
Die Anzahl der Übungsfahrten variiert je nach individuellem Fortschritt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Sonderfahrten entfällt bei der Erweiterung von C auf CE, die Ausbildung orientiert sich am Prüfungsniveau.
Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.
Sie beinhaltet die Abfahrtskontrolle, das Verbinden und Trennen der Fahrzeugkombination sowie Fahraufgaben im öffentlichen Straßenverkehr.

Berechtigung:
Kraftwagen (außer Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3.500 kg. Anhänger sind bis maximal 750 kg zG gestattet.
Voraussetzungen:
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre, wenn eine Berufskraftfahrerausbildung absolviert wird).
Zusätzlich erforderlich: Ärztliche Eignungsuntersuchung und augenärztliches Gutachten.
Theorieunterricht
Der Ersterwerb umfasst 6 bis 10 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff (abhängig vom Vorbesitz anderer Klassen).
Praxisunterricht
Die Anzahl der Fahrstunden variiert je nach individuellem Fortschritt und Vorbesitz der Klasse B. Die gesetzlichen Sonderfahrten sind jedoch vorgeschrieben:
Landstraße, Autobahn, Nachtfahrt (genaue Anzahl nach Fahrschulvorgabe).
Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.
Sie beinhaltet eine Abfahrtskontrolle (ca. 10-15 Min.) und Fahraufgaben im öffentlichen Straßenverkehr.

Berechtigung:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 750 kg bestehen (d.h. beliebige LKW-Züge und Sattelzüge).
Voraussetzungen:
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse C ist erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre im Rahmen einer Berufskraftfahrerausbildung).
Die Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre erfordert regelmäßige ärztliche Untersuchungen und ein augenärztliches Gutachten zur Verlängerung.
Theorieunterricht
Für den reinen Erweiterungserwerb von C auf CE entfällt der Grundstoff. Es sind 4 klassenspezifische Doppelstunden à 90 Minuten erforderlich, falls keine Kombinationsausbildung C/CE stattfindet.
Praxisunterricht
Die Anzahl der Übungsfahrten variiert je nach individuellem Fortschritt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Sonderfahrten entfällt bei der Erweiterung von C auf CE, die Ausbildung orientiert sich am Prüfungsniveau.
Praktische Prüfung:
Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.
Sie beinhaltet die Abfahrtskontrolle, das Verbinden und Trennen der Fahrzeugkombination sowie Fahraufgaben im öffentlichen Straßenverkehr.