Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Bestallung und Umfang der Ausbildung

Die Ausbildung umfasst die theoretische und die praktische Ausbildung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine ordnungsgemäße Ausbildung zu gewähren.

 

§ 2 Leistungen der Fahrschule

Die Ausbildung findet in den Räumen der Fahrschule und auf geeigneten Ausbildungsfahrzeugen statt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Fahrlehrer oder ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht.

 

§ 3 Entgelte und Zahlungsbedingungen
 
Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte entsprechen den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisaushängen.
 
Der Grundbetrag ist bei Abschluss des Vertrages fällig.
 
Fahrstunden und sonstige Leistungen sind jeweils vor Antritt oder unmittelbar nach Erbringung der Leistung zur Zahlung fällig.
 
Bei Zahlungsverzug kann die Fahrschule die weitere Ausbildung bis zum Ausgleich der Rückstände aussetzen.

§ 3 Entgelte und Zahlungsbedingungen

  • Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte entsprechen den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisaushängen.
  • Der Grundbetrag ist bei Abschluss des Vertrages fällig.
  • Fahrstunden und sonstige Leistungen sind jeweils vor Antritt oder unmittelbar nach Erbringung der Leistung zur Zahlung fällig.
  • Bei Zahlungsverzug kann die Fahrschule die weitere Ausbildung bis zum Ausgleich der Rückstände aussetzen.

§ 4 Pflichten des Fahrschülers

  • Der Fahrschüler hat den Anweisungen des Fahrlehrers Folge zu leisten.
  • Der Fahrschüler versichert, dass er nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Bestehen daran Zweifel, ist der Fahrlehrer berechtigt, die Ausbildung abzubrechen; das Entgelt ist voll zu entrichten.

§ 5 Absage von Fahrstunden / Ausfallentschädigung

  • Vereinbarte Fahrstunden müssen spätestens 48 Stunden (2 Werktage) vor dem Termin abgesagt werden.
  • Erfolgt die Absage verspätet oder erscheint der Fahrschüler nicht, steht der Fahrschule eine Ausfallentschädigung in Höhe von 75 % des vereinbarten Fahrstundenentgelts zu.

§ 6 Abschluss der Ausbildung

Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn der Fahrschüler die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

§ 7 Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung erfolgt durch die Fahrschule. Voraussetzung ist, dass der Fahrschüler das Ziel der Ausbildung erreicht hat und alle Entgelte an die Fahrschule beglichen sind.

§ 8 Ausschluss der Haftung

Die Haftung der Fahrschule für Sach- und Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 9 Rücktritt und Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag schriftlich kündigen. Im Falle einer Kündigung durch den Fahrschüler bleibt der Anspruch der Fahrschule auf bereits erbrachte Leistungen und den anteiligen Grundbetrag bestehen.

§ 10 Vertragslaufzeit und Beendigung

  • Die Ausbildung endet mit der bestandenen Prüfung, spätestens jedoch nach Ablauf von 12 Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.
  • Wird die Ausbildung nach Ablauf dieser 12 Monate fortgesetzt, ist der Abschluss eines neuen Ausbildungsvertrages erforderlich. Es gelten dann die aktuellen Preise laut Preisaushang.
  • Die Fahrschule kann den Vertrag kündigen, wenn der Fahrschüler die Ausbildung ohne triftigen Grund um mehr als 3 Monate unterbricht.

§ 11 Theorieunterricht

Der Fahrschüler ist verpflichtet, pünktlich zum Theorieunterricht zu erscheinen. Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Stunden besteht nur im Rahmen des regulären Unterrichtsplans.

§ 12 Minderjährige Fahrschüler

Bei minderjährigen Fahrschülern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Diese haften gesamtschuldnerisch für die Entgelte aus diesem Vertrag.

§ 13 Datenschutz

Die Fahrschule erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Fahrschülers nur zur Erfüllung des Ausbildungsvertrages und zur Anmeldung bei den Prüfbehörden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.

§ 14 Streitbeilegung

Die Fahrschule ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  • Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule (Dessau-Roßlau).
  • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
  • Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages wirksam.

 

Stand: 01.01.2026 – Gültig für alle Ausbildungsverträge ab diesem Datum.